Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

A) Allgemeine Bedingungen für Online Verkäufe (Online-Shop) für die Bäder der Stadtwerke Viernheim GmbH (in Teil A nachfolgend SWV genannt)

B) Allgemeine Bedingungen zur Nutzung des Freibads

C) Allgemeine Bedingungen zur Nutzung des Hallenbads und der Sauna

 

A) Allgemeine Bedingungen für Online Verkäufe (Online-Shop) durch die Bäder der Stadtwerke Viernheim GmbH (nachfolgend SWV genannt)

I. Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Allen Online-Bestellungen und Buchungen für bäderbezogene Lieferungen und Leistungen wie Eintrittskarten sowie sonstige bäderbezogene Produkte liegen diese Bedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden auch durch Auftrags­annahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer oder anderer schriftlicher oder in Textform verfasster Vereinbarung – mit der Auftragsbestätigung durch SWV zustande. Mit der Bestellung erkennt der Besteller die hauseigene Badeordnung an.
  2. Alle Lieferungen und Leistungen von SWV müssen dem Verwendungszweck und dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Alle gesetzlichen Regelungen, EU-Recht, hier insbesondere die anwendbaren EU-Richtlinien sowie Sicherheits-, und Unfall­verhütungs­vorschriften, Richtlinien sowie Gesundheit– und Umweltanforderungen sind einzuhalten.
  3. Die verwendete männliche Form wird in diesem Text ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwendet und erfasst Personen jeglichen Geschlechts.

 

II.Vertragsschluss

  1. Angebote und Kostenvoranschläge sind bis zum Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SWV.
  2. Nachdem der Besteller aus dem Online-Shop ein Produkt ausgewählt hat, ist der weitere Bestellablauf einzuhalten, wobei die durchzuführenden Schritte beim Bestellvorgang gesondert ausgewiesen sind.
  3. Nach dem Bestellvorgang erhält der Besteller eine Mitteilung über den Eingang der Bestellung im Online-Shop. Der Vertrag mit SWV kommt mit Zugang der bestellten Artikel und der Rechnung zustande.

 

III. Lieferung, Leistung, höhere Gewalt

  1. Online bestellte Produkte erhält der Besteller, soweit möglich, ohne Versandkosten in elek­tro­nischer Form.
  2. Im Online-Shop bestellte Eintrittskarten, Tickets und sonstige Bestellungen werden beim Eintritt identifiziert und geprüft. Die Erstellung von Vervielfältigungen von Eintrittskarten, Gut­scheinen, Wertcoupons, etc. ist untersagt.Eintrittskarten mit Ausnahme von Wertgutscheinen sind personengebunden und nicht übertragbar. Der Weiterverkauf ist untersagt.
  3. Im Online-Shop bestellte Eintrittskarten haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Kaufdatum. Ermäßigte Tickets sind nur mit Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. Studenten­ausweis) gültig. Familientageskarten gelten nur am Tag der Entwertung.
  4. Verzögert sich die Leistung von SWV aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen
    (z.B. infolge höherer Gewalt, beispielsweise Krieg, Bürgerkrieg, Epidemien/Pandemien, behördlich angeordnete Schließungen, Streiks), verlängert sich die Gültigkeit entsprechend; eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt weder in voller Höhe noch anteilig.
  5. Sollte SWV aus anderen Gründen einen vereinbarten Liefer- und/oder Leistungs­termin nicht einhalten, so hat der Besteller SWV eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall vier Wochen unterschreiten darf.

 

IV. Preise, sonstige Kostenund Zahlungsbedingungen

  1. Maßgeblich ist der im Online-Shop für das gewählte Produkt ausgewiesene Preis einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Zahlung erfolgt über den im Online-Shop angegebenen Zahlungsweg.
  3. Der Besteller erhält die Rechnung per E-Mail.
  4. Soweit der Besteller nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Zahlung des Rechnungs­betrages in Verzug gerät, behält sich SWV vor, von dem Vertrag zurückzutreten sowie ggf. bereits versandte bestellte Produkte zu sperren oder/und zurückzuverlangen.

 

V. Gewährleistung, Haftung, Verjährung, Schutzrechte Dritter

  1. Gewährleistung und Haftung sowie Verjährung richten sich primär nach den vertraglichen Vereinbarungen mit SWV, sekundär nach den gesetzlichen Regelungen und ansonsten nach den Regelungen dieser Allgemeinen Bedingungen.
  2. Bei Lieferungen von gebrauchten Sachen ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen.
  3. SWV haftet dafür, dass durch die Verwendung des bestellten Produktes oder der Leistung keine Schutzrechte sowie Betriebsgeheimnisse Dritter verletzt werden.

 

VI. Widerrufsbelehrung

  1. Für den Kauf im Online-Shop gilt für den Besteller, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist und der Kauf zu Zwecken geschieht, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, diese Widerrufsbelehrung. Der Besteller kann durch seine Widerrufserklärung den abgeschlos­senen Vertrag widerrufen.
  2. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei online bestellten Eintrittskarten, da es sich hierbei um Verträge zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen.
  3. Der Besteller hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der Besteller oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Besteller SWV mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) durch Nutzung der folgenden Kontaktadresse (Stadtwerke Viernheim GmbH, Industriestraße 2, 68519 Viernheim, E-Mail: bad@stadtwerke-viernheim.de) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Besteller die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
  4. Wenn der Besteller den Vertrag widerruft, hat SWV dem Besteller die Zahlungen, die er von diesem erhalten hat unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Bestellers bei SWV eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet SWV dasselbe Zahlungsmittel, das der Besteller eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Besteller wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Besteller wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  5. SWV sperrt die Eintrittskarte oder den Wertgutschein nach Eingang des Widerrufs.

 

VII. Datenschutz, Streitschlichtung

  1. Die personenbezogenen Daten des Bestellers werden von SWV nach den jeweils geltenden Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), erhoben, verarbeitet und genutzt. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von SWV, die im Online-Shop separat ausgewiesen und einsehbar ist.
  2. Die Europäische Kommission hält eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform findet sich unter http.//ec.europa.eu/consumers/odr/.

 

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Es gelten primär schriftliche oder per Textform geschlossene Vereinbarungen.
  2. Mündliche Nebenabreden gelten nicht, auch wenn für diese die vorstehende Schriftform-/Textform­klausel wirksam aufgehoben wurde.
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist 68519 Viernheim.
  4. Es gilt deutsches Recht.

 

Stadtwerke Viernheim GmbH

gez. Dr. R. Franke
Geschäftsführer

Viernheim, den April 2024

 

 

B) Allgemeine Bedingungen zur Nutzung des Freibads

1. Allgemeines

1.1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen Anordnungen, die zur Sicherheit unserer Badegäste erlassen worden sind, an.

1.2) Bei Vereins-, Schul- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Trainingsleiter bzw. die Lehrkraft für die Beachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verantwortlich.

 

2. Badegäste

2.1) Die Nutzung des Waldschwimmbades steht grundsätzlich jedermann frei. Personen mit Neigungen zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen sowie geistig Behinderten, ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.

2.2) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden nur in Begleitung Erwachsener zugelassen. Eltern haften für ihre Kinder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

2.3) Der Zutritt ist nicht gestattet für:

a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

b) Personen, die Tiere mit sich führen,

c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (im Zweifelsfalle kann die        Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden), an offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden.

 

3. Nutzungsentgelt, Eintrittskarten

3.1) Für die Nutzung des Waldschwimmbades und dessen Einrichtungen wird ein Nutzungsentgelt erhoben. Die Preisliste wird durch Aushang am Eingang des Waldschwimmbades veröffentlicht.

3.2) Das Nutzungsentgelt ist im Voraus zu entrichten. Die Entrichtung des Preises erfolgt durch Lösen der Eintrittskarte.
Bei Nutzung der Leistungen des Waldschwimmbades ohne Entrichtung eines entsprechenden Nutzungsentgeltes wird ein erhöhtes Nutzungsentgelt von 40 € erhoben.

3.3) Die Einzelkarten gelten nur am Tage der Ausgabe und berechtigen zu einem einmaligen, zeitlich nur durch die Schließung begrenzten Benutzen des Waldschwimmbades.

3.4) Die Saisonkarten gelten nur für die jeweilige Badesaison und sind nicht übertragbar. Im Missbrauchsfalle wird die Karte durch das Bäderpersonal eingezogen.

3.5) Die Eintrittskarte ist dem Bäderpersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen; der Preis für verlorene oder nicht ausgenutzte Eintrittskarten wird nicht ersetzt.

 

4. Betriebszeiten

4.1) Die Betriebszeiten werden von der Geschäftsführung festgesetzt und am Waldschwimmbadeingang ausgehängt.

4.2) Die Geschäftsführung und das Bäderpersonal kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.

4.3) Aus Sicherheitsgründen kann das Bäderpersonal den öffentlichen Badebetrieb einschränken, wie z. B. bei Unwetter. Ansprüche gegen die Stadtwerke Viernheim GmbH aus diesen Gründen sind ausgeschlossen.

 

5. Badezeiten

Die Nutzung des Waldschwimmbades ist während der öffentlichen Badezeiten zeitlich unbegrenzt.

 

6. Aufbewahrung von Geld und Wertsachen

6.1) Der Verlust eines Schlüssels ist sofort zu melden. Es ist verboten, das Schließfach mit anderen Mitteln zu öffnen. Nur der Schwimmmeister oder dessen Vertreter ist berechtigt, nach vorher erhaltener genauer Beschreibung des Schließfachinhaltes, durch den Eigentümer die Öffnung des Schließfaches vorzunehmen, die Übereinstimmung festzustellen und den Inhalt herauszugeben. Verlorengegangene Schlüssel sind zu ersetzen. Es ist hierfür ein Pfand von 20 € beim Aufsichtspersonal unter Angabe der Personalien vor Aushändigung des Schließfachinhaltes einzuzahlen. Bei Auffinden des Schlüssels wird das Pfandgeld zurückerstattet.

6.2) Für Verluste oder Beschädigung der im Schließfach aufbewahrten Geld- und Wertsachen wird nicht gehaftet, es sei denn, es wird grobe Fahrlässigkeit des Schwimmbadpersonals nachgewiesen.

 

7. Badbenutzung

7.1) Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zu Schadenersatz. Für Papier und sonstige Abfälle sind Abfallkörbe vorhanden. Bei vorsätzlicher Verunreinigung wird ein Reinigungsentgelt von 20 € erhoben, das sofort beim Aufsichtspersonal zu bezahlen ist.

7.2) Findet ein Badegast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies sofort dem Badepersonal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.

 

8. Allgemeines Verhalten im Bad

8.1) Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

8.2) Nicht gestattet ist unter anderem

  1. a) das Rauchen innerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches,
  2. b) das Benutzen von Behältern aus Glas (Flaschen) innerhalb des Umkleide-Sanitär- und Badebereiches.

8.3) Das Verunreinigen der Rasen- und Sandflächen ist zu vermeiden und umgehend zu beseitigen.

 

9. Haftung

9.1) Die Badegäste benutzen das Waldschwimmbad und dessen Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Eigentümers, das Waldschwimmbad und dessen Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Eigentümer nicht.

9.2) Für den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung von Kleidungsstücken, Geld, Wertgegenständen, Fundsachen etc. wird nicht gehaftet.

9.3) Der Eigentümer oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Stellplätzen des Waldschwimmbades abgestellten Fahrzeuge.

 

10. Fundgegenstände

Gegenstände, die im Waldschwimmbad gefunden werden, sind dem Aufsichtspersonal auszuhändigen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

 

11. Wünsche und Beschwerden

Etwaige Wünsche und Beschwerden der Badegäste nimmt der Schwimmmeister oder dessen Vertreter entgegen. Er schafft, wenn möglich, sofort Abhilfe. Wünsche und Beschwerden können auch schriftlich bei der Geschäftsführung vorgebracht werden.

 

12. Aufsicht

12.1) Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

12.2) Der Schwimmmeister oder dessen Vertreter sind befugt, Personen, die im Waldschwimmbad

a) die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
b) andere Badegäste belästigen,
c) gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen,

den Aufenthalt zu untersagen. Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.

12.3) Den in Ziffer 2 genannten Personen kann der Zutritt zum Waldschwimmbad durch den Schwimmmeister oder dessen Vertreter bis zu 14 Tagen und durch die Geschäftsführung für einen längeren Zeitraum oder dauernd untersagt werden.

12.4) Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Nutzungsentgelt nicht erstattet.

 

13. Einlassschluss

30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit wird kein Einlass mehr gewährt.

 

14. Zutritt

14.1) Zur Erreichung der einzelnen Becken sind die eingebauten Durchschreitebecken zu benutzen. Diese dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

14.2) Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen, Sondergruppen oder sonstigen geschlossenen Abteilungen wird von der Geschäftsführung gesondert geregelt.

 

15. Badekleidung

15.1) Der Aufenthalt im Nassbereich des Waldschwimmbades ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft allein der Schwimmmeister oder dessen Vertreter.

15.2) Badeschuhe dürfen in den Schwimmbecken nicht benutzt werden.

15.3) Badekleidung darf in den Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden; hierfür sind die vorgesehenen Einrichtungen zu benutzen.

 

16. Körperreinigung

16.1) Der Badegast hat vor dem Betreten der einzelnen Becken die vorhandenen Brausen zur Körperreinigung zu benutzen. Die Benutzung der Brausen ist bis zu fünf Minuten gestattet. Bei größerem Andrang besteht kein alleiniger Anspruch auf Nutzung der Brause.

16.2) In den Becken ist die Verwendung von Seife, Bürsten oder anderen Reinigungs-mitteln nicht gestattet.

16.3) Jede Verunreinigung der Räumlichkeiten, insbesondere des Badewassers ist zu unterlassen.

 

17. Verhalten im Bad

Bei Nichteinhaltung der folgenden Benutzungsregeln können einzelne Badegäste befristet oder unbefristet von der Benutzung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung diesbezüglich trifft der Schwimmmeister oder dessen Vertreter.

17.1) Der Umkleidebereich darf von den Badegästen nur zum Be- und Entkleiden benutzt werden. Ein ständiger Aufenthalt ist nicht gestattet.

17.2) Die Badegäste dürfen die Duschräume nicht mit Straßenschuhen betreten.

17.3) Das Schwimmerbecken und Sprungbecken dürfen nur von Schwimmern benutzt werden. Für die übrigen Badegäste stehen das Nichtschwimmerbecken und für die Kleinkinder das Planschbecken zur Verfügung. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist nicht gestattet.

17.4) Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorcheln, Presslufttauchgeräten bedarf besonderer Zustimmung des Schwimmmeisters oder dessen Vertreter. Eine Benutzung von Augenschutzbrillen bzw. Schwimmbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.

17.5) Es ist insbesondere nicht gestattet:

a) andere unterzutauchen, in die Becken zu stoßen oder sonstigen Unfug zu treiben,

b) vom seitlichen Beckenrand in die Schwimmbecken zu springen,

c) auf den Beckenumgängen zu rennen, an Einsteigeleitern, Haltestangen und Trennseilen zu turnen.

17.6) Das Springen vom Sprungturm geschieht auf eigene Gefahr.
Das Wippen sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches sind nicht gestattet.
Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass

a) der Sprungbereich frei ist,

b) nur eine Person das Sprungbrett betritt.

Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet der Schwimmmeister oder dessen Vertreter.

17.7) Das Rutschen auf der Breitwellenrutsche geschieht auf eigene Gefahr. Die Benutzer der Rutschbahn haben sich an die am Fuße und Ende der Treppe angeschlagenen Regeln zu halten. Vor dem Rutschen hat sich der Benutzer zu vergewissern, dass im Bereich der Rutschbahn und des schwarz markierten Auslaufbereiches niemand durch ihn gefährdet wird.

Seitliches Betreten oder Verlassen der Rutschbahn ist verboten.

Ein Verweilen im Gefahrenbereich am Auslauf der Rutschbahn (schwarz markierter Bereich) ist nicht gestattet, der Gefahrenbereich ist nach Benutzung der Rutschbahn umgehend zu verlassen.

Das Durchqueren des Gefahrenbereiches ist verboten.

Ob die Rutschbahn freigegeben wird, entscheidet der Schwimmmeister oder dessen Vertreter.

17.8) Das Nutzen sowie das Unterschwimmen des Kletternetzes geschieht auf eigene Gefahr. Hierbei ist auf die anderen Badegäste Rücksicht zu nehmen und die Gefährdung zu vermeiden.

17.9) Auf den entsprechend gekennzeichneten Wiesen ist das Einbringen von Gegenständen (Schirmständer, Erdhaken etc.) in den Erdboden untersagt.

 

18. Umkleidegelegenheit, Kleiderablage

18.1) Zum Umkleiden stehen den Badegästen Einzelkabinen – nach Geschlechtern getrennt - zur Verfügung.

Zur Aufbewahrung der Kleidungsstücke können, im Rahmen der Möglichkeiten, die hierfür vorgesehenen Garderobenschränke benutzt werden. Durch den Einwurf einer 1-Euro-Münze können die Kleidungsstücke in einem Schrank unter Verschluss gebracht werden. Die Rückgabe der Münze erfolgt nach Wideröffnung des Schrankes.

 

19. Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Beginn der Badesaison 2023 in Kraft getreten. Ausnahmen können z.B. bei Sonderveranstaltungen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.

 

Stadtwerke Viernheim GmbH

gez. Dr. R. Franke
Geschäftsführer

Viernheim, den Juli 2023

 

 

C) Allgemeine Bedingungen zur Nutzung des Hallenbads und der Sauna

 

1. Allgemeines

(1) Die AGB sind für alle Bade- und Saunagäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese, sowie alle sonstigen Anordnungen, die zur Sicherheit unserer Gäste erlassen worden sind, an.

(2) Bei Vereins-, Schul- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter bzw. die Lehrkraft für die Beachtung der AGB verantwortlich.

Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit dieser Einrichtungen besteht nicht

 

2. Bade- und Saunagäste

(1) Die Nutzung des Hallenbades und seiner Einrichtungen steht grundsätzlich jedermann frei. Personen mit Neigungen zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen sowie geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.

(2) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden nur in Begleitung Erwachsener zugelassen. Eltern haften für ihre Kinder.

(3) Kinder unter 18 Jahren werden zur Sauna nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zugelassen. Kinder unter 12 Jahren können die Sauna leider nicht benutzen.

(4) Der Zutritt ist nicht gestattet für:

(a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

(b) Personen, die Tiere mit sich führen,

(c)  Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden. (Im Zweifelsfalle kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden).

 

3. Nutzungsentgelt, Eintrittskarten

(1) Für die Nutzung des Hallenbades und seiner Einrichtungen wird ein Nutzungsentgelt erhoben. Die Preisliste wird durch Aushang im Hallenbad veröffentlicht.

(2) Das Nutzungsentgelt ist im Voraus zu entrichten. Die Entrichtung des Nutzungsentgeltes erfolgt durch Lösen der Eintrittskarte. Die Mehrfachkarten sind übertragbar. Bei Nutzung der Leistungen des Hallenbades und seiner Einrichtungen ohne Entrichtung eines entsprechenden Nutzungsentgeltes wird ein erhöhtes Nutzungsentgelt von 40 €

(3) Die Einzelkarte berechtigt zum einmaligen Betreten des Bades und seiner Einrichtungen und muss beim Verlassen des Bades zum Aktivieren des Drehkreuzes eingescannt werden.

(4) Die 50-er Karten haben 24 volle Kalendermonate Gültigkeit.

(5) Die Eintrittskarte ist dem Schwimmbadpersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen; der Preis für verlorene oder nicht ausgenutzte Eintrittskarten wird nicht ersetzt.

 

4. Betriebszeiten

(1) Die Betriebszeiten werden von der Betriebsleitung festgesetzt und am Hallenbadeingang sowie auch öffentlich bekannt gegeben.

(2) Bei Überfüllung kann das Hallenbad zeitweise für weitere Besucher gesperrt werden.

 

5. Bade- und Saunazeiten

Die Nutzung des Hallenbades und seiner Einrichtungen ist während der öffentlichen Bade- und Saunazeiten zeitlich unbegrenzt.

 

6. Aufbewahrung von Geld und Wertsachen

(1) Der Verlust eines Schlüssels ist sofort zu melden. Es ist verboten, das Schließfach mit anderen Mitteln zu öffnen. Nur der Schwimmmeister oder dessen Vertreter ist berechtigt, nach vorher erhaltener genauer Beschreibung des Schließfachinhaltes durch den Eigentümer, die Öffnung des Schließfaches vorzunehmen, die Übereinstimmung festzustellen und den Inhalt herauszugeben. Verlorengegangene Schlüssel sind zu ersetzen. Es ist hierfür ein Pfand von 20 € beim Aufsichtspersonal unter Angabe der Personalien vor Aushändigung des Schließfachinhaltes einzuzahlen. Bei Wiederauffinden des Schlüssels innerhalb von 14 Tagen wird das Pfandgeld zurückerstattet.

(2) Für Verluste oder Beschädigung der im Schließfach aufbewahrten Geld- und Wertsachen wird nicht gehaftet, es sei denn, es wird grobe Fahrlässigkeit des Schwimmbadpersonals nachgewiesen.

(3) Schließfächer und Garderobenschränke dürfen nur während der Öffnungszeiten verwendet werden. Nach Ende der Betriebszeit werden alle Schließfächer und Garderobenschränke geöffnet.

 

7. Bad- und Saunabenutzung

(1) Die Bade- und Saunaeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zu Schadensersatz. Für Papier und sonstige Abfälle sind Abfallkörbe vorhanden. Bei vorsätzlicher Verunreinigung wird ein Reinigungsentgelt von 15 € erhoben, das sofort beim Aufsichtspersonal zu bezahlen ist.

(2)     Findet ein Gast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies sofort dem Badepersonal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.

(3)     Die Nutzung des Bades kann z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen eingeschränkt sein, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.

 

Allgemeines Verhalten im Bad und in der Sauna

(1) Die Bade- und Saunagäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

(2) Nicht gestattet ist u.a.

a) Lärmen, Singen, Pfeifen und der Betrieb von Rundfunkgeräten, Plattenspielern und Musikinstrumenten,

b) Rauchen in sämtlichen für Badegäste bestimmten Räumen,
c) Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser,
d) Wegwerfen von Glas und sonstigen Gegenständen,
e) die Benutzung von Fotoapparaten, Videokameras und Fotohandys. (Im begründeten Einzelfall kann der Betriebsverantwortliche mündlich eine Erlaubnis erteilen. Bei gewerblicher Nutzung ist eine Erlaubnis der Geschäftsführung zwingend erforderlich).

 

8. Betriebshaftung

Für Verluste oder Beschädigungen von Kleidungsstücken, Geld, Wertgegenständen und Fundsachen wird nicht gehaftet, es sei denn, es wird grobe Fahrlässigkeit des Schwimmbadpersonals nachgewiesen. Dies gilt auch für den Inhalt der Schließfächer von Geld und Wertsachen.

 

9. Fundgegenstände

Gegenstände, die im Hallenbad gefunden werden, sind dem Aufsichtspersonal auszuhändigen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

 

10. Wünsche und Beschwerden

Etwaige Wünsche und Beschwerden der Bade- und Saunagäste nimmt der Schwimmmeister oder dessen Vertreter entgegen. Er schafft, wenn möglich, sofort Abhilfe. Wünsche und Beschwerden können auch schriftlich bei der Betriebsleitung vorgebracht werden.

 

11. Aufsicht

(1) Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der AGB zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

(2) Der Schwimmmeister oder dessen Vertreter ist befugt, Personen, die im Hallenbad

a) die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden oder

b) andere Gäste belästigen oder

c) gegen Bestimmungen der AGB verstoßen,

den Aufenthalt zu untersagen. Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.

(3) Den in Ziffer 2 genannten Personen kann der Zutritt zum Bad und/oder zur Sauna durch den Schwimmmeister bzw. seinen Vertreter bis zu 14 Tagen und durch die Betriebsleitung für einen längeren Zeitraum oder dauernd untersagt werden.

(4) Im Falle der Verweisung aus dem Bad und/oder der Sauna wird das Nutzungsentgelt nicht erstattet.

 

12. Kassenschluss

Eintrittskarten werden eine Stunde vor Betriebsschluss nicht mehr ausgegeben.

 

13. Zutritt

(1) Der Zugang zu den Kabinen ist nur unter Benutzung der hierfür vorgesehenen Gänge und Treppen gestattet.

(2) Die Wege von den Kabinen zu den Duschen, Sanitäranlagen, der Schwimmhalle und Sauna dürfen nicht mit Schuhen betreten werden.

(3) Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht ohne schriftliche Genehmigung des Betreibers nicht zugelassen.

(4) Der Besuch der Schwimmhalle in größeren Gruppen, das Üben in Riegen usw. ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Betriebsleitung gestattet.

(5) Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen, Sondergruppen oder sonstigen geschlossenen Abteilungen wird von der Betriebsleitung gesondert geregelt.

 

14. Badekleidung

(1) Der Aufenthalt in der Schwimmhalle ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft allein der Schwimmmeister oder dessen Vertreter.

(2) Badeschuhe dürfen in den Schwimmbecken nicht benutzt werden.

(3) Badekleidung darf in den Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden; hierfür sind die vorgesehenen Einrichtungen zu benutzen.

(4) Für Säuglinge und Kleinkinder, die ihren Stuhlgang noch nicht kontrollieren können, ist die Verwendung von Aqua-Windeln vorgeschrieben.

 

15. Körperreinigung

(1) Der Badegast hat vor dem Betreten des Schwimmbeckens im Duschraum unter den Brausen den Körper mit Seife gründlich zu waschen. Die Benutzung der Brausen ist bis zu fünf Minuten gestattet. Bei größerem Andrang besteht kein alleiniger Anspruch auf Nutzung der Brause.

(2) Im Schwimmbecken ist die Verwendung von Seife, Bürsten oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet. Der Gebrauch von Einreibemitteln jeder Art vor Benutzung des Schwimmbeckens ist untersagt.

(3) Jede Verunreinigung der Räumlichkeiten, insbesondere des Badewassers, ist zu unterlassen.

 

16. Verhalten im Bad

(1) Die Kleiderschränke sind zur Sicherung der abgelegten Kleidung durch die Bade- und Saunagäste zu schließen. Nach Beendigung des Bades ist die Kabine durch die Tür zum Stiefelgang zu verlassen.

(2) Der Umkleidebereich darf von den Bade- und Saunagästen nur zum Be- und Entkleiden benutzt werden. Ein ständiger Aufenthalt ist nicht gestattet.

(3) Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorcheln, Preßluft-tauchgeräten bedarf besonderer Zustimmung des Schwimmmeisters oder seiner Vertreter.

(4) Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil der Schwimmbecken benutzen. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten und mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet.

(5) Es ist insbesondere nicht gestattet:

a) andere unterzutauchen, in die Schwimmbecken zu stoßen oder sonstigen Unfug zu treiben,

b) vom seitlichen Beckenrand in die Schwimmbecken zu springen,

c) auf den Beckenumgängen zu rennen, an Einsteigeleitern, Haltestangen und Trennseilen zu turnen,

d) Essen und Trinken in sämtlichen Räumen mit Ausnahme des Bistrobereiches.

 

17. Umkleidegelegenheit, Kleiderablage

 (1) Zum Umkleiden stehen Einzel- und Gemeinschaftskabinen zur Verfügung. Die Gemein-schaftskabinen sollen vorwiegend von geschlossenen Besuchergruppen benutzt werden, doch steht es der Betriebsleitung frei, im Bedarfsfall auch einzelnen Besuchern, insbesondere Kindern unter 14 Jahren, zum Umkleiden die Gemeinschaftskabinen zuzuweisen.

(2) Es ist nicht gestattet, die Einzelkabinen mit zwei oder mehr Personen zu benutzen, mit Ausnahme von Eltern mit ihren Kindern.

(3) Für Behinderte mit Begleitpersonen und für Eltern oder Elternteile mit Kleinkindern stehen spezielle Umkleidekabinen und Duschräume zur Verfügung.

(4) Zur Aufbewahrung der Kleidungsstücke sind die hierfür vorgesehenen Kleiderschränke zu benutzen. Durch den Einwurf einer 1 €- und 2 €-Münze können die Kleidungsstücke in einem Schrank unter Verschluss gebracht werden. Die Rückgabe der Münze erfolgt nach Wiederöffnung des Schrankes.

(5) Der Bereich der Kleiderschränke wird zur Verhinderung von Diebstählen videoüberwacht.

(6) Die Kleiderschränke werden nach Betriebsschluss geöffnet.

 

Spezielle Bestimmungen für die Benutzung der Sauna

18. Nichtbenutzung

Die Sauna nicht benutzen sollten folgende Personen:

(1) mit Fieber oder Erkältung

(2) mit akuter Entzündung innerer Organe (Bauchspeicheldrüse, Blinddarm, Niere, Gallenblase)

(3) mit akutem Asthma

(4) mit schweren Herz- und Kreislauferkrankungen

(5) mit Krebserkrankungen

(6) mit Krampfadern

(7) mit akuter Migräne

(8) mit Tuberkulose

(9) mit Schilddrüsenüberfunktion

(10) mit Bluthochdruck (nur nach Rücksprache mit dem Arzt)

(11) mit Epilepsie

 

19. Vorreinigung

(1) Jeder Saunagast ist vor dem Beginn des Saunabades verpflichtet seine Körperreinigung vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten des Saunaraumes wieder abzutrocknen.

(2) Glasflaschen und andere Gegenstände aus Glas dürfen nicht in Vorreinigungs-/ Duschräume, Sauna- und Kaltwasserräume mitgenommen werden.

(3) Das Auswaschen von Handtüchern, Leibwäsche oder Strümpfen ist nicht gestattet.

(4) Es wird dringend empfohlen, vor Benutzung der Brausen und dem Beginn des Bades, die Toilette aufzusuchen.

(5) Das Tönen und Färben der Haare ist nicht gestattet.

 

20. Verhalten im Saunaraum

(1) Die Benutzung des Saunaraumes ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Beim Aufsichtspersonal kann ein Saunahandtuch erworben werden. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen des Saunaraumes mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche in den Saunaräumen ist mit Rücksicht auf die dadurch verursachte Luftverschlechterung untersagt.

(2) Bei Benutzung des Saunaraumes hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen, 40o am Fußboden, bis zu 100o an der Decke, für diesen Raum geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen des Saunaraumes.

(3) Die ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen. Das gleiche gilt für das Wiederhinabsteigen. Geländer innerhalb des Saunaraumes gehören nicht zur üblichen Ausstattung.

(4) Badesandalen dürfen aus hygienischen Gründen in der Sauna bzw. im Dampfbad nicht getragen werden.

(5) Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Saunagäste, sollte jeder Saunabenutzer im Saunaraum ruhig verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit abschließendem Aufsetzen wird empfohlen.

(6) Um die Saunawärme ohne nennenswerte Kreislaufbelastung wirken zu lassen, ist außer jeder körperlichen Betätigung auch die Unterhaltung zu unterlassen. Die Rücksicht auf andere Gäste, die in der Sauna Entspannung suchen, verlangt ruhiges Verhalten.

(7) Wasseraufgüsse auf den Ofen werden, soweit keine automatische Einrichtung vorhanden ist, grundsätzlich vom Badepersonal durchgeführt. Saunagäste dürfen Wasseraufgüsse auf den Ofen nur auf Anweisung des Badepersonals und auch nur dann ausführen, wenn sie mit der Handhabung vertraut sind. Eine Haftung für Schäden durch falsches Verhalten kann auf keinen Fall übernommen werden.

(8) Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer alkalischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbenutzer sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.

(9) Der Saunaraum ist ruhigen Schrittes wieder zu verlassen und die Tür leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer im Sauna-Raum richtet sich nach dem eigenen Behagen. Es wird abgeraten, nach der Uhr kontrollierte Zeitspannen auszuharren. Übertreibungen können Zwischenfälle auslösen.

(10) Schaben, kratzen, bürsten und anderes „Hantieren“ (z.B. Rasieren) im Saunaraum können nicht gestattet werden.

 

21. Verhalten im Freiluftbad

(1) Es wird dringend empfohlen, vom Saunaraum aus auf dem kürzesten Wege das Freiluftbad aufzusuchen. Die Wirkung der Saunawärme auf die Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man im Freiluftbad mit ruhigen Schritten auf- und abgeht. Gymnastik ist ebenso zu unterlassen wie Stillstehen.

(2) Beim Atmen im Freiluftbad ist die Ausatmung zu beachten. Es sollte nicht übermäßig eingeatmet werden, weil sonst ein Krampfanfall entstehen kann.

(3) Es ist verboten, die Einrichtungen des Luftbades zu missbrauchen oder sie zu beschmutzen.

 

22. Verhalten im Abkühl-Kaltwasser-Raum

(1) Die Benutzung von Kneipp-Schläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen der Saunameister erfolgen. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper auftreffenden Kaltgusses (sogen. Blitzguss) ist gefährlich und darf auf keinen Fall an anderen Badegästen durchgeführt werden.

(2) Vor Benutzung des Eintauchbeckens ist der Körper vom Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Saunagäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in die Becken nicht eingesprungen werden.

(3) Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung eines Tauchbeckens (oder einer Ruheliege) nicht angewandt werden.

(4) Jede Wasservergeudung muss unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet.

(5) Die Benutzung der Fußwärmbecken, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchzuführen ist, dient nur der Erwärmung der Füße und der Kreislaufwirksamkeit. Die Benutzung dieser Becken zur Fußreinigung ist untersagt.

 

23. Verhalten in den Ruheräumen

(1) In den Ruheräumen darf nicht laut gesprochen werden. Der Saunagast soll alles unterlassen, was die übrigen Gäste stören kann.

(2) Bei der Benutzung der Liegen sind Badetücher als Unterlage oder Bademäntel zu verwenden.

 

24. Sonstiges

Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstigen technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Badepersonal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen des Bades, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Badegast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung kann zu weitreichenden Haftungsansprüchen führen. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist unter Umständen nicht ausgeschlossen.

 

25. Solarium, Gymnastiktrakt und Tiefgarage

Für die Benutzung des Gymnastiktraktes und der Tiefgarage gelten besondere Bestimmungen.

 

26. Inkrafttreten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 07.11.2003 in Kraft.

 

Stadtwerke Viernheim GmbH

gez. Dr. R. Franke
Geschäftsführer